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Bestimmungen
Bestimmungen für den Baggersee Sondernheim
Am Baggersee Sondernheim "Gimpelrhein" ist wegen Neubesatz vom 01.11. bis 15.12. eines jeden Jahres das Angeln verboten.
Von den Arten, Hecht, Zander, Karpfen und Stör dürfen pro Tag und Angler 2 Fische gefangen werden!
Information für Gastangler
Die Gewässer, Sondernheimer Baggersee "Gimpelrhein" und "Neue Minthe See" darf von Gastanglern nicht befischt werden.
Für alle anderen Pachtgewässer des Angelsportverein Germersheim, können Gastangler unter Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeines, einen Angelerlaubnisschein im Vereinsheim "Zum Fröhlichen Hecht" erwerben.